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Preise

Da es sich beim Dolmetschen und Übersetzen um individuelle Dienstleistungen handelt, können hier leider keine detaillierten Preise genannt werden. Vielmehr geht es darum, die Struktur zur Zusammensetzung der Preise zu erörtern. 
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail und ich berate Sie gerne und unverbindlich.

Berechnungsgrundlage für das Dolmetschen:

  • Dolmetschart: Simultan-, Konsekutiv- oder Flüsterdolmetschen
  • Anlass z. B. Konferenz, Schulung, Gerichtsverhandlung, Arzttermin etc.
  • einsatzbezogene Aufwendungen

 

Die Berechnung erfolgt nach Tages- bzw. Halbtagessätzen (nach Vereinbarung).
Bei kleineren Aufträgen wird stundenweise abgerechnet (nach Vereinbarung).
Reise- und Hotelkosten werden vom Auftraggeber übernommen.
Gerichtsdolmetschen nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG

Berechnungsgrundlage für die Übersetzungen:

  • Allgemeiner oder fachspezifischer Text
  • Schwierigkeitsgrad des Textes
  • Textformat (z.B. techn. Dokumentation, medizinische Kataloge, etc.)
  • Layout und Formatierung
  • Intensität der Recherche
  • Dringlichkeit

 

Preise werden pro Normzeile je nach diesen Faktoren ermittelt.
Eine Normzeile enthält 55 Anschläge inkl. Leerzeichen des Zieltextes.
Bei Feiertags-, Wochenend- und OverNight-Bearbeitung ist ein Zuschlag von bis zu 50 % möglich.
Übersetzungen für gerichtliche Zwecke nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG
Ein beglaubigtes Dokument ab 50 Euro.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.