DERUUA

+49 (0) 176 831 706 40

AGB

  1. Geltungsbereich
  • Diese Auftragsbedingungen gelten für den gesamten Sprachdienstleistungsgeschäftsverkehr zwischen der Dolmetscherin / Übersetzerin und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  • Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin / Übersetzerin nur verbindlich, wenn die Dolmetscherin / Übersetzerin sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

  1. Umfang des Auftrags
  • Übersetzungen

Die Übersetzung wird von der Übersetzerin sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Der Auftraggeber lässt der Übersetzerin per E-Mail, Post oder Fax die zu übersetzenden Texte zukommen. Die übersetzten Texte werden von der Übersetzerin an den Auftraggeber oder, falls gewünscht, an einen vom Auftraggeber bestimmten Empfänger, beispielsweise Geschäftspartner, per E-Mail, Fax oder Post gesendet.

Vor dem Übersetzungsbeginn kann, falls erwünscht, von der Übersetzerin ein Kostenvoranschlag gemacht werden. Die endgültige Vergütung wird nach dem Beenden einer Übersetzung in Rechnung gestellt.

  • Dolmetschen

Das Dolmetschen wird von der Dolmetscherin sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Dolmetscherleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt.

Der Auftraggeber übergibt der Dolmetscherin per E-Mail, Post oder persönlich das für den Einsatz relevante Vorbereitungsmaterial.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
  • Der Auftraggeber hat die Übersetzerin spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Druckreife etc.).
  • Bei Dolmetscherleistungen ist die Dolmetscherin rechtzeitig über Rahmenbedingungen bzw. Besonderheiten der Ausführung der Dolmetscherleistung von dem Auftraggeber zu informieren.
  • Der Auftraggeber hat die für die Erbringung der Übersetzer- bzw. Dolmetscherleistungen benötigten Informationen und Unterlagen rechtzeitig der Dolmetscherin / Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare, Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen, Fachlisten, Abkürzungen, Agenda, Präsentationen, Reden, Vorträge, Schulungsunterlagen etc.).
  • Der Auftraggeber gibt die Zielsprache des Textes und eventuell besondere Terminologiewünsche bekannt.
  • Der Verwendungszweck der Übersetzung sowie des Dolmetscherservices ist anzugeben. Dies ist besonders wichtig, damit der Text gemäß seiner Verwendung optimiert werden kann, v. a. bei Veröffentlichungen, Werbung u. ä.
  • Wenn die Bedeutung eines Wortes, das mehrdeutig sein kann, nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung klar sein kann, kann der Übersetzerin keine fehlerhafte Übersetzung zu Lasten gehen, wenn der betreffende Kontext oder die Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
  • Wenn bei Wörtern und Wendungen Synonyme möglich sind, für die es eine einheitliche Firmenterminologie des Auftraggebers gibt, kann  der Übersetzerin keine fehlerhafte Übersetzung zu Lasten gehen, wenn die betreffende Firmenterminologie der Übersetzerin nicht übergeben wurde bzw. die Übersetzerin nicht zur Einhaltung der gleichen Terminologie verpflichtet wurde.
  • Der Dolmetscherin ist eine angemessene Frist zur Vorbereitung des Einsatzes und zum Studium der vorab überreichten Unterlagen zu gewähren. Das Vorbereitungsmaterial ist der Dolmetscherin spätestens 14 Tage vor dem Einsatz zur Verfügung zu stellen.
  • Vor dem Dolmetscheinsatz ist die Dolmetscherin in das Thema und die Vorgeschichte der Verhandlungen einzuweisen.
  • Mängel in der Übersetzung bzw. im Rahmen des Dolmetscheinsatzes, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Dolmetscherin / Übersetzerin.
  • Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen Übersetzungsmängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  • Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin / Übersetzerin.

 

  1. Lieferfristen
  • Lieferfristen werden von der Übersetzerin grundsätzlich eingehalten.
  • Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Dienstleistung an den Auftraggeber abgeschickt wurde.
  • Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

 

  1. Haftung
  • Die Dolmetscherin / Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Für eine fehlerhafte oder beschädigte Übertragung der Texte oder deren Verlust auf dem elektronischen Wege sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Wege haftet die Übersetzerin nur im Rahmen einer erneuten Versendung.

 

  1. Vertraulichkeit

Die Dolmetscherin / Übersetzerin verpflichtet sich, die ihr vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

  1. Auftragsannahme

Jeder Auftrag bedarf der Bestätigung durch die Dolmetscherin / Übersetzerin.

  1. Vergütung und Grundlage der Berechnung
  • Der Umfang der Übersetzung wird entweder anhand der Anzahl von Normzeilen (á 55 Anschläge inkl. Leerzeichen des Zieltextes) oder als Pauschale ermittelt. Es gilt das jeweils unterbreitete und vom Auftraggeber angenommene Angebot von der Übersetzerin.
  • Der Umfang des Dolmetschens wird entweder anhand der zu dolmetschenden Stunden, als Tagessatz, Halbtagessatz oder als Pauschale ermittelt. Es gilt das jeweils unterbreitete und vom Auftraggeber angenommene Angebot von der Dolmetscherin.
  • Die Vergütung ist sofort nach Lieferung der Übersetzung bzw. der Ausführung des Dolmetschereinsatzes bzw. 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich die Übersetzerin das Recht, Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
  • Die Dolmetscherin / Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der sonstigen angefallenen Aufwendungen, die vorerst mit dem Auftraggeber vereinbart wurden (Reisekosten, Unterkunft, Telefonkosten usw.)
  • Korrekturarbeiten, Lokalisierung und sonstige Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
  • Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer, falls nichts anderes vermerkt ist. Die Mehrwertsteuer wird, falls gesetzlich fällig, zusätzlich zum Endpreis in Rechnung gestellt.
  • Die Dolmetscherin / Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen bzw. Dolmetscherservice eine Anzahlung bzw. eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangen. Die Dolmetscherin / Übersetzerin kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
  • Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
  • Bei Eilaufträgen kann ein Preiszuschlag bis zu 50 % in Rechnung gestellt werden.
  • Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer, falls nichts anderes vermerkt ist.

 

  1. Mindesthonorar beim Dolmetschen

Beim Dolmetschen wird mindestens eine Stunde berechnet, auch wenn der Einsatz kürzer war. Bei längeren Einsätzen beträgt die kürzeste Zeiteinheit bei der Honorarberechnung 30 Minuten.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Übersetzung bzw. der verdolmetschte Inhalt Eigentum der Dolmetscherin / Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  • Tonbandaufnahmen während des Dolmetschens und deren weiterer Gebrauch bedürfen der vorherigen Genehmigung der Dolmetscherin.
  • Die Dolmetscherin / Übersetzerin hat das Urheberrecht an der Übersetzung bzw. der Dolmetschleistung.

 

  1. Stornokosten

Die Dolmetscherin / Übersetzerin hält für vereinbarte Übersetzungen und Dolmetschleistungen Ressourcen bereit. Diese Ressourcen kann die Dolmetscherin / Übersetzerin nicht für andere angebotene Aufträge verwenden. Bei Stornierung des Dolmetschauftrages fallen für den Auftraggeber daher folgende Stornokosten an:

  • bei Rücktritt bis 14 Tagen vor dem vereinbartem Auftragsbeginn: 25% des vereinbarten Honorars für alle bestellten Einzelleistungen
  • bei Rücktritt zwischen 14 Tagen bis 7 Tagen vor dem vereinbarten Auftragsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars für alle bestellten Einzelleistungen
  • bei Rücktritt zwischen 7 Tagen bis 4 Tagen vor dem vereinbarten Auftragsbeginn: 75% des vereinbarten Honorars für alle bestellten Einzelleistungen
  • bei Rücktritt ab 4 Tagen vor dem vereinbarten Auftragsbeginn: 90% des vereinbarten Honorars für alle bestellten Einzelleistungen
  • bei Rücktritt ab 48 Std. vor dem vereinbarten Auftragsbeginn: 100% des vereinbarten Honorars für alle bestellten Einzelleistungen.

 

Zusätzlich sind vom Auftraggeber eventuelle Stornogebühren für Verkehrsmittel und Unterkunft zu tragen.

  1. Bankgebühren

Eventuell anfallende Bankgebühren und Geldtransferkosten, beispielsweise bei Auslandsüberweisungen, trägt der Auftraggeber.

  1. Anwendbares Recht

Für die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie für alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

  1. Force majeur (höhere Gewalt)

Die Dolmetscherin / Übersetzerin haftet nicht für Schäden durch Force majeur (höhere Gewalt). In solchen Ausnahmefällen ist die Dolmetscherin / Übersetzerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.