Preise
Da es sich beim Dolmetschen und Übersetzen um individuelle Dienstleistungen handelt, können hier leider keine detaillierten Preise genannt werden. Vielmehr geht es darum, die Struktur zur Zusammensetzung der Preise zu erörtern.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail und ich berate Sie gerne und unverbindlich.
Berechnungsgrundlage:
- Art des Dolmetschens: Simultan-, Konsekutiv- oder Flüsterdolmetschen
- Anlass z. B. Konferenz, Schulung, Gerichtsverhandlung, Arzttermin etc.
- einsatzbezogene Aufwendungen
Die Berechnung erfolgt nach Tages- bzw. Halbtagessätzen (nach Vereinbarung).
Bei kleineren Aufträgen wird stundenweise abgerechnet (nach Vereinbarung).
Reise- und Hotelkosten werden vom Auftraggeber übernommen.
Gerichtsdolmetschen nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG
Berechnungsgrundlage:
- Allgemeiner oder fachspezifischer Text
- Schwierigkeitsgrad des Textes
- Textformat (z.B. techn. Dokumentation, medizinische Kataloge, etc.)
- Layout und Formatierung
- Intensität der Recherche
- Dringlichkeit
Preise werden pro Normzeile je nach diesen Faktoren ermittelt.
Eine Normzeile enthält 55 Anschläge inkl. Leerzeichen des Zieltextes.
Bei Feiertags-, Wochenend- und OverNight-Bearbeitung ist ein Zuschlag von bis zu 50 % möglich.
Übersetzungen für gerichtliche Zwecke nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG
Berechnungsgrundlage:
- Dringlichkeit
- Notwendigkeit einer Apostille
- Übersetzung ohne Beglaubigung
- Beglaubigung von vorhandenen Übersetzungen
Ein beglaubigtes Dokument ab 50 Euro.
Berechnungsgrundlage:
- Einzeltrainings
- Gruppentrainings
- Intensivkurse
- Inhouse-Schulungen
- Fahrtkosten
Berechnungsgrundlage:
- Aufwand nach Stunden bzw. nach Vereinbarung